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Allgemeine Geschäftsbedingungen AutoScout24 Direct
1 Allgemeines
AutoScout24 Direct ist eine Dienstleistung von SMG Swiss Marketplace Group AG, Thurgauerstrasse 36, 8050 Zürich (“AutoScout24” oder “SMG” ) für Privatpersonen (“Privatanbieter”), welche ihr Privatfahrzeug über eine Online-Auktion (“Auktion”) an einen im Automobilhandel tätigen Händler (“Händler”) verkaufen möchten (Privatanbieter und Händler sind je ein “Nutzer”). Die Auktion wird über die Auktionsplattform AutoScout24 Direct (“Auktionsplattform”) durchgeführt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AutoScout24 Direct regeln die Nutzung der Auktionsplattform durch die Nutzer, den Ablauf der Auktion und die mit dem Verkauf bzw. Kauf des Fahrzeugs verbundenen Pflichten von Privatanbieter und Händler. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SMG (je einzeln und zusammen “die AGB”). Bei Widersprüchen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AutoScout24 Direct vor. AutoScout24 behält sich vor, das Leistungsangebot von AutoScout24 Direct und die AGB jederzeit anzupassen.
Mit jeder Nutzung von AutoScout24 Direct akzeptiert der Nutzer die AGB.
2 Registrierung und Zulassung als Nutzer
2.1. Privatanbieter
Als Privatanbieter sind ausschliesslich Privatpersonen zugelassen, die auf nicht gewerblicher Basis ihr Privatfahrzeug verkaufen möchten, das sich in ihrem Besitz befindet und an dem sie unbelastetes Eigentum haben.
Aktuell kann ein Privatanbieter die Auktionsplattform ohne Benutzerkonto nutzen. Änderungen durch AutoScout24 bleiben vorbehalten; diesfalls gilt die nachfolgende Ziffer 2.2 sinngemäss.
2.2 Händler
Damit ein Händler die Auktionsplattform nutzen kann, muss er sich kostenlos registrieren. Eine Teilnahme als Händler ist erst nach Genehmigung des Registrierungsantrags und der Freischaltung des Benutzerkontos durch AutoScout24 möglich.
Als Händler sind nur Unternehmen zugelassen, die hauptgewerblich im Automobilhandel tätig sind. Der Händler muss AutoScout24 diesen Nachweis im Rahmen des Registrierungsantrags erbringen (z.B. Handelsregisterauszug). In begründeten Fällen kann AutoScout24 auch einen Händler zulassen, der nicht hauptgewerblich im Automobilhandel tätig ist, sofern der Händler den Nachweis erbringt, dass er gewerblich im Fahrzeugsektor tätig ist (z.B. Händlerschildausweis / U-Nummer, Garagennummer).
Der Händler verpflichtet sich, korrekte und vollständige Angaben an AutoScout24 zu übermitteln. Änderungen mit Relevanz für die Zulassung als Händler, Adressänderungen etc. muss der Händler AutoScout24 umgehend schriftlich mitteilen.
AutoScout24 ist berechtigt, einen Registrierungsantrag abzulehnen oder einen Händler zu einem späteren Zeitpunkt von der Nutzung der Auktionsplattform auszuschliessen, z.B. wenn der Händler im Zusammenhang mit der Registrierung falsche Angaben gemacht hat. AutoScout24 ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Die Berechtigung des Händlers, die Auktionsplattform und das Benutzerkonto zu nutzen, ist persönlich und nicht übertragbar. Der Händler verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinen unberechtigten Dritten bekanntzugeben.
Eine Löschung des Benutzerkontos durch den Händler ist möglich, sofern der Händler sämtliche offenen Rechnungen von AutoScout24 bezahlt hat und er an keiner laufenden Auktion beteiligt ist.
3 Die Auktion
3.1 Ablauf der Auktion
Platzierung des Fahrzeugs
Der Privatanbieter darf in einer Auktion nur ein Fahrzeug platzieren, welches sich in seinem Besitz befindet und an dem er unbelastetes Eigentum hat. Der Privatanbieter muss die Eigenschaften und den Zustand des Fahrzeugs vollständig und wahrheitsgemäss beschreiben.
AutoScout24 entscheidet, ob und wann die Auktion auf der Auktionsplattform freigeschaltet wird, und kann bei fehlenden oder unklaren Informationen Präzisierung bzw. Vervollständigung vom Privatanbieter verlangen.
Abgabe von Geboten / Angeboten
Der Privatanbieter ist frei, ob er im Rahmen der Auktion das Höchstgebot eines Händlers für sein Fahrzeug akzeptieren will. Alternativ kann der Privatanbieter dem Händler gestützt auf das Höchstgebot des Händlers ein Gegenangebot machen, und der Händler kann dem Nutzer gestützt auf das Gegenangebot des Privatanbieters ein finales Gegenangebot machen.
Der Händler muss in seinem Höchst- bzw. finalen Gegenangebot die Kosten der Abholung des Fahrzeugs beim Privatanbieter und sämtliche damit verbundenen Formalitäten einberechnen.
Von Nutzern abgegebene bzw. angenommene Gebote / Angebote sind verbindlich und können nicht zurückgenommen werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Auktion kommt zwischen dem Privatanbieter und dem Händler ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
AutoScout24 ist in begründeten Fällen berechtigt, die Laufzeiten von Geboten / Angeboten einer Auktion zu verlängern oder die Auktion zu löschen. Das ist z.B. der Fall, wenn AutoScout24 den Hinweis erhält, dass das sich in Auktion befindliche Fahrzeug bereits verkauft oder durch ein Leasing belastet ist.
3.2 Erfüllung des Kaufvertrags durch Privatanbieter und Händler
Nach erfolgreichem Abschluss der Auktion hat der Privatanbieter dem Händler gegen Bezahlung des im Rahmen der Auktion vereinbarten Kaufpreises den Besitz und das unbelastete Eigentum am Fahrzeug sowie den dazugehörigen Fahrzeugdokumenten zu verschaffen.
Der Händler ist für die Abholung des Fahrzeugs beim Privatanbieter und sämtlichen damit verbundenen Formalitäten verantwortlich.
Es obliegt dem Privatanbieter und dem Händler, die weiteren Modalitäten der Vertragserfüllung zu vereinbaren (z.B. Kaufpreiszahlung, Gewährleistungen).
3.3 Pflichtverletzungen durch Nutzer
AutoScout24 kann Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Auktionsplattform ausschliessen und Benutzerkonten deaktivieren bzw. löschen, wenn Hinweise dafür vorliegen, dass die Nutzung widerrechtlich ist oder die AGB verletzt werden.
4 Vergütung
Im Falle einer erfolgreichen Auktion schulden die Nutzer AutoScout24 die im Rahmen der Auktion vereinbarte Vergütung. Die Preise können von AutoScout24 jederzeit angepasst werden.
Sofern die Vergütung vom Nutzer nicht bereits online im Rahmen der Auktion bezahlt worden ist, wird sie fünf Tage nach der Rechnungsstellung durch AutoScout24 zur Zahlung fällig.
Bei Streitigkeiten zwischen Nutzern im Zusammenhang mit dem in einer Auktion verkauften Fahrzeug haben die Nutzer keinen Anspruch auf Erlass, Reduktion oder Rückerstattung der gegenüber AutoScout24 geschuldeten Vergütung. In begründeten Fällen kann AutoScout24 die Vergütung nach eigenem Ermessen teilweise oder ganz erlassen bzw. rückerstatten (z.B., wenn der Zustand des Fahrzeugs falsch beschrieben oder das Fahrzeug nicht abgeholt wurde).
5 Support, Kontakt
AutoScout24 unterstützt die Nutzer nach eigenem Ermessen bei der Nutzung von AutoScout24 Direct. Der Nutzer kann AutoScout24 per E-Mail an direct@autoscout24.ch kontaktieren.
6 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von SMG in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
SMG kann dem Nutzer Informationen zu anderen Dienstleistungen und Produkten zukommen lassen (z.B. per Newsletter oder Push-Benachrichtigungen auf Mobilgeräten). Wünscht der Nutzer keine solchen Mitteilungen mehr, kann er sich jederzeit via Link in der Fussnote des Newsletters bzw. den Einstellungen seines Mobilgeräts zu Push-Benachrichtigungen davon abmelden.
Im Zusammenhang mit Onlinezahlungen von Nutzern über DataTrans AG gilt die Datenschutzerklärung von Datatrans AG in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
September 2025 – SMG Swiss Marketplace Group AG